Selbst kündigen arbeitslosengeld

Eigenkündigung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Gesetzliche Grundlagen Selber kündigen ohne Sperre - geht das? Wenn Sie selbst kündigen, gilt das nach deutschem Recht als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Nach § SGB III wird Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) dann für eine Sperrzeit ausgesetzt. 1 Das bedeutet, man bekommt nicht sofort Geld 2 Wir zeigen Dir die richtige Strategien, um nach einer Eigenkündigung die Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Praktische Tipps und wichtige Hinweise. 3 Besser ist oft eine einvernehmliche Trennung 4 Wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, droht beim Arbeitslosengeld eine Sperre. Zudem entfallen unter anderem der gesetzliche Kündigungsschutz und ein Anspruch auf Abfindung bei einer Eigenkündigung. 5 Manchmal sind Weiterbildungen eine Alternative 6 Eine Eigenkündigung kann finanzielle Engpässe bedeuten 7 Oft gibt es eine Sperrzeit vom Arbeitsamt 8 Selbst kündigen kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen 9 10 Möglicherweise muss man die Gründe nachweisen 12