Kündigung probezeit grundlos

Nein, während der Probezeit muss der Arbeitgeber die Kündigung nicht begründen. Dennoch darf die Kündigung nicht diskriminierend oder aus anderen Gründen rechtswidrig sein. 1 Das Gesetz sieht diese kurze Vorbereitungszeit vor 2 Die Probezeit bietet die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und besser einschätzen können. Stellt man fest, dass eine Zusammenarbeit nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, ist auch eine Kündigung in der Probezeit möglich. 3 Oft beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen 4 Eine ordentliche Kündigung in der Probezeit darf ohne Grund erfolgen, eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ohne Grund ist dagegen unzulässig – zumindest für Arbeitgeber. 5 Es dient dazu, die Eignung besser kennenzulernen 6 Eine fristlose Kündigung ist dann häufig die Regel 7 Eine Kündigung in der Probezeit ist oft ohne Angabe von Gründen möglich 8 Das Arbeitsverhältnis kann schnell und unkompliziert beendet werden 9 So kann man sich schnell von unpassenden Besetzungen trennen 10